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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anhebung der Grenze für Zuschüsse und Zuwendungen in §3, Absatz 16 der derzeit gültigen Hauptsatzung von 500€ auf 2.500€ zu erhöhen. Diese Änderung gilt ab dem 01.01.2026.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Planmäßig
Über Plan
Außer Plan
Abstimmungsergebnis:
dafür
11
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land