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Tagesordnung - 16/2025/387 13. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

 
 
Bezeichnung: 16/2025/387 13. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Do, 24.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
Anlagen:
16 PuMA Einladung vfg  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Einladung      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Beschluss über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten      
Ö 4  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 12.03.2025  
16/2025/382  
     
   
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse      
Ö 6  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
1. Einwohnerfragezeit      
Ö 8  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 9  
Vorstellung Batteriegroßspeicher (Gast Herr Winkler)      
Ö 10  
Enthält Anlagen
Vorstellung PV Anlage Dorotheental durch das Ingenieurbüro Neue Energien      
Ö 11  
B29 - Abwägungsbeschluss über die Einwendungen zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 29 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich Nord zwischen AKN Bahnlinie und Hauptstraße"     VO/16/2024/596  
Ö 12  
B30 - Abwägungsbeschluss über die Einwendungen zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 30 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich Nord zwischen Hauptstraße und Kirchstraße"     VO/16/2024/597  
Ö 13  
B31 - Abwägungsbeschluss über die Einwendungen zur frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Ortskern - Teilbereich Süd beidseitig Bimöhler Straße bis Surhalf und Heidmühler Weg"     VO/16/2024/598  
Ö 14  
Enthält Anlagen
F33 - Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "südlich der L260, westlich der Biogasanlage, östlich des Umspannwerks Hardebek"     VO/16/2025/679  
    24.07.2025 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „dlich der L260, westlich der Biogasanlage, östlich des Umspannwerks Hardebek r die in der Anlage grün umrandete Fläche folgende Änderungen der Planung vorsieht. Planungziel ist: Die Vorbereitung für ein Gewerbegebiet zu Gunsten energieintensiver Betriebe, Betriebe, die im Zusammenhang mit der Energiewende stehen, insbesondere produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe, wie z. B. Rechenzentren.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstraße 28a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder*innen des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16 PuMA Anlage TOP 14 (498 KB)      
Ö 15  
Anfragen und Mitteilungen der Ausschussmitglieder      
Ö 16  
2. Einwohnerfragezeit      
N 18     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 19     Anfragen und Mitteilungen der Mitglieder (nichtöffentlich)      
N 20     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16 PuMA Einladung vfg (725 KB)