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Auszug - F33 - Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "südlich der L260, westlich der Biogasanlage, östlich des Umspannwerks Hardebek"  

 
 
16/2025/387 13. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
TOP: Ö 14
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 24.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 33. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „dlich der L260, westlich der Biogasanlage, östlich des Umspannwerks Hardebek r die in der Anlage grün umrandete Fläche folgende Änderungen der Planung vorsieht. Planungziel ist: Die Vorbereitung für ein Gewerbegebiet zu Gunsten energieintensiver Betriebe, Betriebe, die im Zusammenhang mit der Energiewende stehen, insbesondere produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe, wie z. B. Rechenzentren.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstraße 28a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Sofern die Gemeinde Großenaspe nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen, die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Sofern im weiteren Verfahren weitere Gutachten erforderlich werden, so sind diese einzuholen. Hierunter fallen regelmäßig Lärmschutzgutachten und Artenschutzgutachten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder*innen des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16 PuMA Anlage TOP 14 (498 KB)