Beschluss:
Aufgrund einer Rückstellung für die Klärschlammrücklage wird der vorhandene Überschuss nicht ausgezahlt, sondern gegengerechnet, so dass keine Gebührenschwankungen anfallen.
Auf Vorschlag vom Finanzausschuss, vorgetragen vom Vorsitzenden Dr. Jens-Olaf Buhr, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf (Beitrags- und Gebührensatzung) lt. vorgelegter Anlage.