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Beschluss: Aufgrund einer Rückstellung für die Klärschlammrücklage wird der vorhandene Überschuss nicht ausgezahlt, sondern gegengerechnet, so dass keine Gebührenschwankungen anfallen. Auf Vorschlag vom Finanzausschuss, vorgetragen vom Vorsitzenden Dr. Jens-Olaf Buhr, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf (Beitrags- und Gebührensatzung) lt. vorgelegter Anlage. Abstimmungsergebnis:
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