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Tagesordnung - 09/2012/026 Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf  

 
 
Bezeichnung: 09/2012/026 Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf
Gremium: Gemeindevertretung Fuhlendorf
Datum: Mo, 03.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindehaus Ole School Fuhlendorf
Ort: Hauptstraße 43, 24649 Fuhlendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 25.10.2012  
09/2012/023  
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Berichte des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 6  
1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Fuhlendorf zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Abgabe von Wasser     VO/09/2012/006  
Ö 7  
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fuhlendorf (Beitrags- und Gebührensatzung)     VO/09/2012/007  
Ö 8  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013     VO/09/2012/005  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld"     VO/09/2012/008  
    03.12.2012 - Gemeindevertretung Fuhlendorf
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Der Bebauungsplan Nr. 2 1. vereinfachte Änderungr das Gebiet „Gewerbegebiet westlich der Kieler Straße und südlich der Straße Osterfeld soll wie folgt geändert werden:

Vergrößerung des Baufeldes zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Gewerbegrundstücke.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

Abstimmungsergebnis:

dafür

5

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

Ö 10  
Änderung der Energie- und Reinigungskosten laut Vereinbarung vom 15.08.1989 zwischen der Gemeinde Fuhlendorf und dem Fuhlendorfer Sportclub     VO/09/2012/009  
Ö 11  
Verschiedenes