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Beschluss:
Nach Erläuterungen von Protokollführer Hadeler genehmigt die Gemeindevertretung gem. § 95 d GO (Gemeindeordnung) die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2014 - laut anliegenden Aufstellungen.
Abstimmungsergebnis:
dafür
6
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land