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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen. Abstimmungsergebnis:
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