Beschluss:
Abschließender Beschluss über
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle“ |
der Gemeinde Weddelbrook
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Weddelbrook am 24.09.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von: |
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10 |
b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015 , TOP 10 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015 , TOP 10 |
c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von |
Datum der Stellungnahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
| | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10 | siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10 |
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung Weddelbrook beschließt
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle“
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.