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Auszug - Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle" nach § 10 BauGB   

 
 
07/2015/045 11. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 22:38 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 r das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Weddelbrookr das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Weddelbrook am 24.09.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10

siehe Text aus Abgungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellungnahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10

siehe Text aus Abgungsbeschluss der Gemeindevertretung Weddelbrook vom 24.09.2015, TOP 10

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Weddelbrook

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Weddelbrookr das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

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Enthaltungen

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