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Beschluss: Satzungsbeschlussbeschluss/ Endgültiger Beschluss über
nach § 10 BauGB
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle“
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Weddelbrook am 24.09.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Weddelbrook
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Weddelbrook für das Gebiet „westlich der Heidmoorer Straße (K48), nördlich der vorhandenen Sporthalle“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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