Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt die fristgerechte Einlegung des Widerspruches durch die Kanzlei Heuking-Lühr-Wojtek, Hamburg, gegen den Widerruf der Bewilligungsbescheide vom 24.3.2016 des Kreises Segeberg über die Rückforderung einer Zuweisung für die Beschaffung einer Tragkraftspritze sowie eines Feuerfahrzeuges.