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Beschluss: Eingangs weist Frau Bürgermeisterin Malzahn darauf hin, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 20.01.2015 die Teilfortschreibungen 2012 der Regionalpläne für die Planungsräume I und III mit den Ausführungen zur Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam erklärt hat. Unter Berücksichtigung der Maßgaben dieses Urteils ist die Landesregierung derzeit dabei, den Regionalplan neu aufzustellen.
In der Vergangenheit sind zum einen im Jahr 2009 und zum anderen im Jahr 2012 jeweils durch Bürgerentscheide die Ausweisung von Windenergieeignungsflächen im Gemeindegebiet abgelehnt worden.
Es gilt nun, in dieser Sitzung zu beraten und zu entscheiden, ob und mit welchem Inhalt eine gemeindliche Stellungnahme gegenüber der Landesplanungsbehörde abzugeben ist.
Anschließend besteht auf Vorschlag von Bürgermeisterin Malzahn Einvernehmen, die derzeit zwei Windenergie-Eignungsflächen, die sich entweder unmittelbar auf Mönkloher Gemeindegebiet oder auf dem Gebiet von Nachbargemeinden befinden, in nachstehender Reihenfolge in der gegenüber der Landesplanung abzugebenden Stellungnahme zu behandeln:
1.Gebiet Bargholz (Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Mönkloh, Hingstheide, Weddelbrook und Föhrden-Barl) 2.Fläche große Gemeinheit (Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Mönkloh und Weddelbrook)
Anschließend werden zu den vorstehenden derzeit geplanten Windenergieeignungsgebieten nachstehende Stellungnahmen abgegeben:
1.Gebiet Bargholz (Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinden Weddelbrook, Hingstheide und Föhrden-Barl) Für das Gebiet zwischen Mönkloh und Weddelbrook ist auf die geplante Trasse der A20 und die in dem Zuge geplanten Wildbrücke im Bereich Kuhmoorholz (nördlichster Zipfel des Hasselbusch) zu verweisen. Die Windeignungsfläche liegt genau im Bereich der Wandertrasse des Rotwildes zwischen dem Vorkommen im Hasselbusch und den Rotwildbeständen des Kreises Steinburg im Bereich nördlich von Kellinghusen und Wrist. Erschließt sich Rotwild neue Gebiete durch Abwandern aus Standgebieten, so meidet es etwaige Störfaktoren. Gleiches gilt für die vorhandenen, vom Rotwild genutzten Fernwechsel, die für den genetischen Austausch der Rotwildpopulation im Hasselbusch überlobensnotwendig ist, insbesondere, da ein Austausch zur Population in der Segeberger Heide durch die A 7 unterbunden wurde. Ein Erfolg dieser Querungshilfen im Hinblick auf das Rotwild wäre bei Inanspruchnahme der Windeignungsfläche (WEF) durch Windkraftanlagen (WKA) eher in Frage zu stellen. Auch diese WEF tangiert einige 19a-Flächen und Feuchtbiotope, in denen der Eisvogel und diverse Enten- und Gänsearten beheimatet sind und die Kraniche, Schwarz- und Weißstorch sowie Reiher ihre Nahrungsflächen nennen. In den Acker- und Weideflächen sind Wiesen- und Kornweihe nicht nur als Einzelvögel, sondern auch als Brutpaar zu beobachten. Gelegentlich ist auch die Rohrweihe zu sichten. Der Rotmilan durchstreift regelmäßig das Gebiet als Jagdrevier. In der Vogelzugzeit sind große Ansammlungen von Kiebitzen zu beobachten, die nach wenigen Tagen Rast weiter ziehen. Mehrere Brutpaare verbleiben jedoch in den Flächen und nutzen diese als Lebensraum.Ebenso nutzen Singschwäne, Kraniche und Gänse die Flächen als Weide- und Schlafplatz während des Vogelzugs. Der Rotschenkel ist selten zu vernehmen und zu beobachten, die Wachtel vermehrt. Auch die Bekassine kommt vereinzelt vor. Gelegentlich ist auch der Große Brachvogel zu beobachten. Sowohl die Schleiereule, als auch die Sumpfohreule wurden gelegentlich beobachtet. Der Uhu besitzt im Bereich Kuhmoorholz seit Jahren einen Horst und geht von dort auf Revierflüge und nutzt die anl. Flächen als Nahrungsbiotop Der Seeadler nutzt das Gebiet als gelegentliches Jagdrevier.
2.Fläche große Gemeinheit (Flächen liegen auf dem Gebiet der Gemeinde Mönkloh und der Gemeinde Weddelbrook Für die Fläche Große Gemeinheit nordöstlich des Hasselbusches und westlich des Königsgeheges sind das Auftreten des Kranichs und des Schwarzstorches, sowie Weißstorch und Graureiher ebenso zu bewerten wie in der Fläche Börnmoor. Sie werden dort regelmäßig gesichtet. Die Graugans nutzt die Grünland- und Ackerflächen als Weideflächen. Der Kiebitz ist hier ansässiger Brutvogel, ebenso die Lerche und Bekassine. Der Mäusebussard ist im gesamten Revier als Brutvogel vorhanden und bejagt somit auch diese ausgewiesenen Flächen. Die Fläche ist ein wichtiger Äsungsraum und Streifgebiet des Rotwildes.
Abschließend weist die Gemeinde ergänzend darauf hin, dass durch die vorstehenden zwei WEF für den Ort Mönkloh eine Riegelwirkung gegeben wäre. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Gemeindegebiet Mönkloh zum Hamburger Randgebiet gehört und nach dessen Festsetzungen eine Naherholungsfunktion inne hat. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass der überörtliche Fernradwanderweg Mönchsweg das Gemeindegebiet durchkreuzt. .
Abstimmungsergebnis:
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