01.11.2016 - Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt
Ö 18 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschussempfiehlt eine Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben mit der Erklärung, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin nach § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
dafür
6
dagegen
0
Enthaltungen
1
17.11.2016 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Amtsausschuss eine Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben mit der Erklärung, für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden.