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Herr Boyens empfiehlt, die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtwohnungen zunächst zur Kenntnis zu nehmen und nach der nunmehr anstehenden grundlegenden Sanierung der Schlichtwohnungen eine neue Satzung mit dann aktualisierten Sanierungskosten vorzulegen. Abstimmungsergebnis:
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