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Auszug - Beschluss über eine Stellungnahme zur Windenergie der Gemeinde Mönkloh  

 
 
12/2017/058 15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Ina Abel teilt mit, dass sie es verwunderlich findet, dass die Amtsverwaltung die Stellungnahme vom 8.6.2016 unüberarbeitet erneut beschließen lassen möchte. Es gibt seitdem einige Änderungen, die eine Überarbeitung der Stellungnahme erforderlich machen.

Die Anwesenden sind sich einig und teilen diese Kritik gegen das Amt.

 

Ina Abel legt den Anwesenden eine von ihr überarbeitete Stellungnahme vor, die sodann von allen gelesen wird. Im Anschluss daran beschließt die Gemeindevertretung, folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Gebiet PR3_STE_071 (Flächen auf dem Gebiet Föhrden-Barl, Hingstheide und Wrist und Mönkloh)

 

Die Gemeinde Mönkloh begrüßt, dass die geplante Potentialfläche durch die Überarbeitung nun auf eine deutlich geringere Vorrangfläche reduziert wurde.

Es bleiben aber weiterhin Zweifel, ob die Einstufung für die Wanderkorridore des Rotwildes richtig erfolgte.

Im Rahmen der Vorplanungen für den Bau der A 20 wurde für das in der Roten Liste Schleswig-Holstein in der Vorwarnstufe geführte Rotwild eine umfassende Studie der Wanderkorridore durchgeführt. Genau im Bereich der Windpotentialfläche verlaufen die Hauptwanderkorridore zwischen dem Vorkommen im Hasselbusch und den Rotwildbeständen des Kreises Steinburg im Bereich nördlich von Kellinghusen und Wrist, den derzeit einzigen noch erreichbaren anderen Populationen, denn der Weg über die A7 zu der Population im Segeberger Wald ist abgeschnitten.

 

Erschließt sich Rotwild neue Gebiete durch Abwanderungen aus Standgebieten ooder zum genetischen Austauch, so meidet es etwaige Störfaktoren. Ein Wechsel in andere Gebiete und damit auch ein Genaustausch ist jedoch unerlässlich für den Erhalt der Art in dieser Region. Nicht umsonst wurde eine Wildbrücke im Bereich Kuhmoorholz (nördlichster Zipfel des Hasselbusch) schon frühzeitig in die Planungen des Autobahnbaus aufgenommen.

Ein Erfolg dieser Querungshilfen im Hinblick auf das Rotwild wäre bei Inanspruchnahme der Windpotentialfläche als auch der Vorrangfläche durch Windkraftanlagen eher in Frage zu stellen. Zudem ist bekannt, dass Rotwild sich sehr eng an die alten, über Generationen genutzten Wechsel hält, eine Verschiebung der Brücke stellt daher auch keine Alternative dar.

Zudem sieht der Erlass „Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in SH“ gem. Nr. 2 vor, dass grundsätzlich keine Windkraftanlage zur Habitatsegregation führen darf, dies wurde hiesigen Erachtens bisher nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Auch tangiert diese Windvorrang- und potentialfläche einige 19a-Flächen und Feuchtbiotope, in denen der Eisvogel und diverse Enten- und Gänsearten beheimatet sind und die Kraniche, Schwarz- und Weißstorch sowie Reiher ihre Nahrungsflächen nennen.

In den Acker- und Weideflächen sind Wiesen- und Kornweihe nicht nur als Einzelvögel, sondern auch als Brutpaar zu beobachten. Gelegentlich ist auch die Rohrweihe zu sichten.

Der Rotmilan durchstreift das Gebiet als Jagdrevier. Der Uhu besitzt im Bereich Kuhmoorholz seit Jahren einen Horst und geht von dort auf Revierflüge. Der Seeadler nutzt das Gebiet als gelegentliches Jagdrevier. Der Mäusebussard ist im gesamten Revier als Brutvogel vorhanden und bejagt somit auch diese ausgewiesenen Flächen.

Seit kurzem wird auch ein im Ort befindlicher Storchenhorst angenommen und die Flächen als Nahrungsrevier genutzt.

Gerade bei diesen langlebigen Arten mit geringer Reproduktionsleistung kann schon eine geringfügige Erhöhung der Mortalität zu erheblichen und dauerhaften Populationsrückgängen führen. (Percival 2000).

In der Vogelzugzeit sind große Ansammlungen von Kiebitzen zu beobachten, die nach wenigen Tagen Rast weiter ziehen. Mehrere Brutpaare verbleiben jedoch in den Flächen und nutzen diese als Lebensraum. Ebenso nutzen Singschwäne, Kraniche und Gänse die Flächen als Weide- und Schlafplatz während des Vogelzugs.

Der Rotschenkel ist selten zu vernehmen und zu beobachten, die Wachtel vermehrt. Auch die Bekassine kommt vereinzelt vor. Gelegentlich ist auch der Große Brachvogel zu beobachten.

Sowohl die Schleiereule als auch die Sumpfohreule wurden gelegentlich beobachtet.

 

Abschließend weist die Gemeinde ergänzend darauf hin, dass bei einer Erweiterung Windenergievorrangfläche auf die  Größe der Potentialfläche für den Ort Mönkloh eine Riegelwirkung gegeben wäre.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Gemeindegebiet Mönkloh zum Teil der Metropolregion Hamburg gehört, dem den Festsetzungen eine Naherholungsfunktion inne hat, die gem. Nr. 1.4 des LEP als Natur- und Erholungsraum durch diesen nachhaltig gesichert werden soll.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

2

Enthaltungen

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