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Beschluss: Für das Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde Armstedt ist eine größere Unterstellmöglichkeit zu schaffen. Diese soll evtl. anschließend an die jetzige Bebauung vorgenommen werden. Ob es ein Anbau wird oder ein freistehendes Gebäude ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Der Bebauungsplan bietet jedoch in seinen jetzigen Festsetzungen nicht ausreichend Erweiterungsfläche. Dies soll durch Änderung / Erweiterung des Bebauungsplan erreicht werden. Das Planverfahren nimmt ca 1 Jahr in Anspruch bis zur Genehmigung. Um keine Zeit zu verschenken, soll bereits jetzt mit der Änderung des B-Planes begonnen werden, auch wenn die genaue Planung für das Feuerwehrfahrzeug /Garage/Halle noch nicht abgeschlossen ist.
Der folgende Beschluss wird gefasst:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
bei Änderung eines Bebauungsplanes: 1.Der Bebauungsplan Nr. 2 Teil 1 2. Änderung für das Gebiet „Nördlich der Straße Am Teich, nordöstlich der Dorfstraße von Einmündung der Straße Am Teich bis Grundstück Dorfstraße 57 a Bereich: „ Nördlich Dorfstraße, westlich Am Wiesenhof, Sonderfläche Feuerwehr, Am Wiesenhof 5““ soll wie folgt geändert werden: Die Fläche für den Gemeinbedarf "Feuerwehr" soll vergrößert werden, um für das Feuerwehrfahrzeug eine Unterstellhalle errichten zu können.
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg Produkt 73 Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Bevor das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des B-Planes Nr 2 Teil 1 gestartet / weiter geführt wird, ist die Vorlage der Skizzen und der Kostenkalkulation durch den Architekten erforderlich. Dies wird für Mitte Juli 2017 avisiert. Hieraus ergibt sich möglicherweise, dass die Durchführung des Planverfahrens nicht erforderlich ist, da die Ziele der Gemeinde Armstedt möglicherweise auch im bestehenden B-Plan-Gebiet verwirklicht werden können. Die Information hierzu erfolgt von Frau Bürgermeisterin Horstmann an Frau Scheunemann (Amt Bad Bramstedt-Land, zuständig für die Bauleitplanung).“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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