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Beschluss: Die am 31.05.2017 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2014 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 95n GO (Gemeindeordnung) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 (Wortlaut siehe Anlage). Abstimmungsergebnis:
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