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Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- u. außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 31.12.2014 - laut anliegender Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
10
dagegen
0
Enthaltungen
Homepage Amt Bad Bramstedt-Land