Bürgerinformationssystem
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Herr Landrat Schröder geht in seinem Vortrag insbesondere auf folgende Themen ein:
Der Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge wird über das BAMF gesteuert; hier besteht für die Ausländerbehörde des Kreises zurzeit keine Möglichkeit im Vorwege den Zeitpunkt, die Anzahl und den Wohnort des Zuzugs in Erfahrung zu bringen.
Die Anerkennung der von Kreis eingerichteten Flüchtlingsunterkunft in Warder läuft Ende 2017 aus. Danach müssten die dort untergebrachten anerkannten Flüchtlinge auf das Kreisgebiet verteilt werden.
Andererseits wird die Flüchtlingsunterkunft des Kreises in Schackendorf mit rd. 85 Plätzen weiterhin bestehen bleiben.
Ebenfalls neu ist, dass der Kreis für GIK-Wege Zuschüsse für die Befestigung von Kurvenbereichen und Banketten mit Rasengitter in das Förderprogramm aufgenommen hat.
Auf entsprechende Anfrage von Herrn Jörn Knüppel teilt Landrat Schröder mit, dass eine flächendeckende Internetversorgung erst langfristig möglich sein wird.
Auf die von Bürgermeister Gerd Sick gestellte Frage, wie der Kreis das Thema Rückforderung von Zuschüssen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen betrachtet, führt Landrat Schröder an, dass er das Vergaberecht für richtig und notwendig hält, um bspw. Korruptionen zu vermeiden und Wettbewerbsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten. Auch der Kreis Segeberg selbst macht Vergabefehler und holt sich ebenfalls, wie auch in Großteilen des kreisangehörigen Bereiches, hierbei die rechtliche Hilfestellung des Fachanwaltes Dr. Schellenberg aus Hamburg. Grundsätzlich sei der Landrat rechtlich gehalten, Prüfungsfeststellungen des Gemeindeprüfungsamtes nachzugehen.
Auf die Frage von Frau Elke Decker, ob die Möglichkeit bestünde, die bestehende Radwegelücke zwischen Heidmoor und Weddelbrook (K 48) gefördert zu bekommen, teilt Landrat Schröder mit, dass dies im Zuge des neuen Radwegekonzeptes angemeldet und überprüft werden müsste.
Auf die von Herrn Konrad gestellte Frage, ob der Kreis Segeberg beim zukünftigen Neubau von Radwegen außerhalb der Ortslage an Kreisstraßen auch die Grunderwerbsverhandlungen selbst führen wird, teilt Landrat Schröder mit, dass dies grundsätzlich in der Zuständigkeit des Kreises läge; allerdings müsste abgewogen werden, ob es in Einzelfällen nicht sinnvoller ist, dass die Gemeinden diese aufgrund der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vornehmen.
Zum Schluss weist Herr Schröder darauf hin, dass der Kreis im Rahmen des Zukunftsinvestitionsförderprogramms Fördergelder für den Sportstättenbau zur Verfügung stellt.
Abschließend bietet Landrat Schröder den Anwesenden an, dass er und auch seine Verwaltung den Gemeinden für weitergehende Fragen und Informationen gern zur Verfügung stehen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verlassen Landrat Schröder und Frau Meißner um 20.25 Uhr den Sitzungsraum. |
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