Datum der Stellung-nahme, Az. | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Unterhaltung und Ausbau von Straßen Keine Bedenken. | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Die Halle soll nach meiner Kenntnis nicht nur 8,00 Meter breit werden, sondern einen zusätzlichen Dachüberstand erhalten. Wenn dieser Dachüberstand nicht größer als 1,50 Meter wird, reicht ein Grenzabstand von 2,00 Meter zur Grenze nach § (6)1. a u. b LBO. Ansonsten ist das Gebäude zu verschieben, bis auf mind. 3,00 Meter zur Grenze. Ansonsten keine Anregungen. | Wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Ein Verschieben der Baugrenzen ist nicht vorgesehen. Die Grenzabstände werden in Verbindung mit der in Aussicht gestellten Baulast eingehalten. Die Halle wird einen Dachüberstand von 2,00 m bekommen. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Da es sich bei dem überplanten Grundstück zukünftig nicht um ein Grundstück im Außenbereich handelt, ist die erforderliche Löschwasserversorgung nach DVGW, Arbeitsblatt D 405 in Verbindung mit dem Erlass des Innenministeriums vom 30. August 2010 - IV 334 - 166.701.400-Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung - zu sichern. Die vorgesehene Löschwassermenge von 48 m3 ist für mindestens 2 Stunden sicherzustellen. | Die Begründung wird entsprechend ergänzt. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Räumliche Planung und Entwicklung Keine Anregungen. | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken. | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Die vorgesehene Untersuchungstiefe erscheint angemessen zu sein. Sofern Hinweise auf besonders oder streng geschützte Arten im Sinne des Naturschutzrechts vorliegen sind artenschutzrechtliche Auswirkungen im Rahmen einer Potentialabschätzung zu bewerten. | Wird zur Kenntnis genommen. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Aus wasserwirtschaftlicher Sicht -Schmutz- und Niederschlagswasser- bestehen keine Bedenken. Mit dem Bauantrag sind Erlaubnisanträge (3-fach) für die Beseitigung/ Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg einzureichen. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Aus bodenschutzrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken. | Wird zur Kenntnis genommen und zum gegebenen Zeitpunkt (Bauantragsstellung) beachtet. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Forstbehörde Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz wird direkt und indirekt nicht betroffen - Keine Bedenken | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
20.02.2013 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | IHK Lübeck Keine Bedenken. | ./. |
15.02.2013 Az.: FB2 - He | Amt Kellinghusen | Bedenken bzw. Anregungen seitens der Gemeinde Hingstheide bestehen nicht. | ./. |
04.02.2013 Az.: StK 323/Mönkloh B2 | Der Minister-präsident -Abteilung Landesplanung | Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998). Mönkloh ist eine Gemeinde ohne zentralörtliche Einstufung und kann unter Beachtung ökologischer und landschaftlicher Gegebenheiten eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass Flächen sparend gebaut wird und die Gewerbeflächen den Wohnbauflächen räumlich funktional sinnvoll zugeordnet sind (Ziff. 2.6 Abs. 1 LEP 2010). Es wird bestätigt, dass gegen die o.g. Bauleitplanung der Gemeinde Mönkloh keine Bedenken bestehen; insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den damit verfolgten Planungsabsichten nicht entgegen. Diese Stellungnahme bezieht sich nur auf die Erfordernisse der Raumordnung und greift damit einer planungsrechtlichen Prüfung des Bauleitplanes nicht vor. Eine Aussage über die Förderungswürdigkeit einzelner Maßnahmen ist mit dieser landesplanerischen Stellungnahme nicht verbunden. Aus Sicht des Innenministeriums, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht, sind derzeit keine weiteren Anmerkungen erforderlich. | ./. |
12.02.2013 Az.: 123 | Landwirtschaftskammer S.-H. | Aus agrarstruktureller Sicht bestehen zu der o.a. Bauleitplanung keine Bedenken bzw. Änderungswünsche. | ./. |
07.02.2013 Az.: Mönkloh - SE | Archäologisches Landesamt | Wir können zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher haben wir keine Bedenken. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 15 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten. | Ein entsprechender Hinweis befindet sich bereits in der Begründung. |
14.02.2013 Az.: | Handwerks-kammer Lübeck | Nach Durchsicht der uns übersandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass in obiger Angelegenheit aus der Sicht der Handwerkskammer Lübeck keine Bedenken vorgebracht werden. Sollten durch die Flächenfestsetzungen Handwerksbetriebe beeinträchtigt werden, wird sachgerechter Wertausgleich und frühzeitige Benachrichtigung betroffener Betriebe erwartet. | ./. |
24.01.2013 Az.: | Wege-Zweckverband | Keinerlei Hinweise | ./. |
28.01.2013 Az.: | Schleswig-Holstein Netz AG | Keine Bedenken | ./. |
30.01.2013 Az.: 7617 | Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H. | Zu den mir vorgelegten o.g. Planungsunterlagen habe ich aus der Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken. Da das Beladen der Baufahrzeuge in der Zeit von Montags bis Samstags ab 6.00 Uhr stattfinden soll, wird die Erstellung einer Lärmprognose empfohlen. Bei Planänderungen und Ergänzungen bitte ich um erneute Beteiligung mit Benennung der geänderten oder ergänzten Teile. | Auf eine Lärmprognose wird verzichtet. Hinsicht des Schutzanspruche der umliegenden Bebauung ist aufgrund der bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe von einem Dorfgebiet auszugehen. Bei dem Betrieb handelt es sich um ein kleineres zwei Mannunternehmen. Die Beladungsarbeiten (Entladen wird bereits nach Arbeitsschluss am Abend). nehmen keine Intensität an, die zu unzulässigen Beeinträchtigungen der Nachbarschaft führen. Das Beladen beschränkt sich im Regelfall auf einen Zeitraum von nicht einmal 5 Minuten. Die Begründung wird aber unabhängig hiervon insofern geändert, dass der Arbeitsbeginn erst um 7.00 ist. |