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Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet "nördlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)"   

 
 
12/2013/016 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

1.              Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde nklohr das Gebiet „rdlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3), des Textes Teil B und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.              Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0