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Beschluss:
1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Mönkloh für das Gebiet „nördlich der Lutzhorner Straße zwischen Hausnummer 3 und 7 (Flur 4 Flurstück 1/3)“, des Textes Teil B und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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