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Beschluss: Auf Vorschlag von Bürgermeister Schirrmacher wird zur Bestimmung von Art, Form und Umfang der baulichen Maßnahmen die Angelegenheit zunächst an den Planungs- und Maßnahmenausschuss verwiesen.
Herr Bürgermeister Schirrmacher wird ermächtigt, Angebote im Anschluss einzuholen und den Auftrag für die Baumaßnahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
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