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Auszug - Anpassung an die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes  

 
 
04/2013/021 20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Föhrden-Barl
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Föhrden-Barl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 21:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Bramauhus Föhrden-Barl
Ort: Dorfstr. 3 b, 25563 Föhrden-Barl
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0