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Beschluss: Bürgermeister Badde erläutert die Hintergründe.
Folge: Die Planungsziele der Gemeinde sind anzupassen. Das neue (reduzierte) Planungsziel ist demnach nur die Erweiterung der Teststrecke.
Beschluss: 1.bei Änderung eines Bebauungsplanes: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“ sollte lt. Beschluss der GV vom 20.03.2017 wie folgt geändert und erweitert werden: Eirrichtung eines Prüflabors sowie Erweiterung der Abrollstrecke.
Dieses Planungsziel wird nun geändert in : Erweiterung der Abrollstrecke
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden bleibt das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg weiterhin beauftragt.
Die Änderung /Reduzierung des Planungsziels ist mitzuteilen.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
6.Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
Abstimmungsergebnis:
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