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Auszug - Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "nordwestlich der Glückstädter Straße und nordöstlich der Hermann-Brettin-Straße"  

 
 
12/2013/016 14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Wortprotokoll

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 1 r das Gebiet „nordwestlich der Glückstädter Straße und nordöstlich der Hermann-Brettin-Straße soll wie folgt geändert werden:

Zur Schaffung von Bauflächen für die Feuerwehr.

 

 

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.     Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Produkt 73, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

4.     Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

5.     Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Ergebnisprotokoll-Nr.: 2013/14/11