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Als Unterstellmöglichkeit für das neue Gemeindefahrzeug soll ein neues Carport errichtet werden. Hierfür soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Beschluss: Der Planungs- und Maßnahmenausschuss beschließt die Errichtung eines Carports für das neue Gemeindefahrzeug.
Abstimmungsergebnis:
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