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Beschluss: Die am 06.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 664.982,31 € und einem Eigenkapital von 430.074,78 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 9.695,02 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüssen ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen. Abstimmungsergebnis:
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