Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die am 06.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 784.064,49 € und einem Eigenkapital von 443.326,21 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 13.251,43 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 13.075,24 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge aus den Jahren 2014 und 2015 benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 176,19 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||