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Beschluss: Die am 05.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8.621.361,03 € und einem Eigenkapital von 4.600.292,57 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 196.812,44 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaus-haltsverordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüsse ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen. Abstimmungsergebnis:
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