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Beschluss: Die am 05.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 10.986.453,57 € und einem Eigenkapital von 5.042.638,50 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 442.345,93 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge benötigt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.595,15 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaus-haltsverordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüsse ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen. Abstimmungsergebnis:
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