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Beschluss: Die am 29.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.150.408,66 € und einem Eigenkapital von 2.423.582,99 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 55.079,69 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 35.400,96 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 19.678,73 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
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