Bürgerinformationssystem
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Gemäß § 5 Abs. 1 c) der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Föhrden-Barl setzt sich der Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten wie folgt zusammen:
5 Gemeindevertreterinnen und/oder –vertreter und 4 Bürgerinnen oder Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können.
Der § 5 Abs. 1 c) der 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Föhrden-Barl soll wie folgt geändert werden:
Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten Zusammensetzung: 6 Gemeindevertreterinnen und/oder –vertreter und 5 Bürgerinnen oder Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können. Abstimmungsergebnis:
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