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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Des Weiteren gewährt die Gemeinde gemäß Richtlinie ab 01.01.2018 auch die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter im Erwachsenen- und Seniorenbereich.
Abstimmungsergebnis:
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