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Auszug - Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  

 
 
10/2018/003 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Hardebek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Hardebek
Ort: Heisterberg 8, 24616 Hardebek
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

-Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

-Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 50 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0