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Beschluss: Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Hardebek bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:
-Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. -Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. -Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung. -Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 50 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung. -Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien. Abstimmungsergebnis:
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