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Auszug - Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  

 
 
12/2018/003 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönkloh
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Mönkloh Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:09 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Mönkloh
Ort: Glückstädter Str. 36, 24576 Mönkloh
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Mönkloh bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

-Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13,33 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

-Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

-Dem Gerätewart soll grundsätzlich, eine Gerätewartentschädigung ab dem 19.02.2018 gewährt werden. Das Amt wird gebeten, zu erläutern warum diese Gerätewartentschädigung durch die Gemeinde Mönkloh erfolgen soll und nicht durch die Amtsverwaltung, da es sich um ein Jugendwehrfahrzeug der Amtswehr handelt.


Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0