Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die am 15.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.605.625,01 € und einem Eigenkapital von 647.877,88 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 26.372,63 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge benötigt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.844,76 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüssen ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||