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Beschluss: Die am 26.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 770.477,91 € und einem Eigenkapital von 486.302,05 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 20.575,04 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis:
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