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Beschluss: Die am 26.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2016, der zum Bilanzstichtag 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 857.515,31 € und einem Eigenkapital von 558.822,02 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 72.519,97 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) in anteiliger Höhe von 25.476,21 € zum Ausgleich der vorgetragenen Jahresfehlbeträge benötigt. Der verbleibende Jahresüberschuss von 47.043,76 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt. Abstimmungsergebnis:
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