Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Armstedt bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:
a) Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
Abstimmungsergebnis:
b) Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Maren Horstmann und André Jöns
Abstimmungsergebnis:
c) Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.
Abstimmungsergebnis:
d) Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Maren Horstmann und André Jöns
Abstimmungsergebnis:
e) Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jens Farr
Abstimmungsergebnis:
f) Neu: Soweit die Funktion des Gerätewartes vorübergehend oder dauerhaft durch mehrere Personen wahrgenommen wird, kann die Entschädigung geteilt werden.
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jens Farr
Abstimmungsergebnis:
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