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Auszug - Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  

 
 
01/2018/004 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Armstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Armstedt
Ort: Am Wiesenhof 5, 24616 Armstedt
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Armstedt bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

a)      Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

b)      Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Maren Horstmann und Andréns

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

c)      Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

d)      Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Maren Horstmann und Andréns

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

e)      Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jens Farr

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

f)        Neu: Soweit die Funktion des Gerätewartes vorübergehend oder dauerhaft durch mehrere Personen wahrgenommen wird, kann die Entschädigung geteilt werden.

 

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Jens Farr

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0