Bürgerinformationssystem
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Beschluss: a) Die Gemeindevertretung stimmt der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers zu.
Abstimmungsergebnis:
b) Einführung eines Passus zwecks Teilung der Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit eines 2. stellvertretenden Wehrführers:
Soweit die Stellvertretung durch zwei Stellvertreter ausgeübt wird, erhält der erste Stellvertreter 50 % sowie der zweite Stellvertreter 50 % der Aufwandsentschädigung.
Der 2. stellvertretende Wehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 %.
Abstimmungsergebnis:
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