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Beschluss: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Fuhlendorf bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.
Gemäß § 22 GO ist der Wehrführer der Gemeinde Fuhlendorf, Herr Hans-Joachim Lembcke befangen und verlässt den Raum. Abstimmungsergebnis:
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