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Auszug - Anpassung an die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes  

 
 
07/2013/026 konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 12.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0