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Beschluss: Die am 22.05.2013 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2012 führte zu keinen Beanstandungen. Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
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