Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Vor Beratung und Beschlussfassung verlässt Gemeindevertreter Christian Schäfer wegen Befangenheit den Sitzungsraum.
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der
Satzung der Gemeinde Wiemersdorf
über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 12 Für das Gebiet „Ortskern“ im Bereich östlich und westlich der L319 (Kieler Straße), von Kieler Straße 69 bis 79 bzw. Kieler Straße 64 bis 84
östlich der Kieler Straße bis Großenasper Weg 4 , Bahnhofstraße 1 bis 1a bzw. 2 bis 14 bis Einmündung Mittelweg, Osterdoor bis Einmündung Mittelweg und Neuer Weg,
westlich der Kieler Straße bis Neue Dorfstraße 2 bzw. 1, Dorfstraße 23 bis 31 bzw. 44 bis 54, Am Eichenhof bis Bebauung Aukamp.
Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf folgende Änderung:
1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veänderungssperre um ein Jahr verlängert. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||