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Auszug - Veränderungssperre zu B12 - Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr  

 
 
08/2018/010 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hausmannspost
Ort: Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Vor Beratung und Beschlussfassung verlässt Gemeindevertreter Christian Schäfer wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der

 

Satzung der Gemeinde Wiemersdorf

 

über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 12

r das Gebiet  „Ortskern“

im Bereich östlich und westlich der L319 (Kieler Straße), von Kieler Straße 69 bis 79 bzw. Kieler Straße 64 bis 84

 

östlich der Kieler Straße

bis Großenasper Weg 4 ,

Bahnhofstraße 1 bis 1a bzw. 2 bis 14 bis Einmündung Mittelweg,

Osterdoor bis Einmündung Mittelweg und Neuer Weg,

 

westlich der Kieler Straße

bis Neue Dorfstraße 2 bzw. 1,

Dorfstraße 23 bis 31 bzw. 44 bis 54,

Am Eichenhof bis Bebauung Aukamp.

 

 

Auf Grund der §§ 14 Abs 1, 16 und 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches in der  derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit  § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Wiemersdorf folgende Änderung:

 

 

1. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) wird die Geltungsdauer der Veänderungssperre um ein Jahr verlängert.


Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0