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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, sich der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Bad Bramstedt-Land vom 04.04.2013 anzuschließen. Hierbei gelten abweichend von Nr. 11 - Zuständigkeiten für die Auftragserteilung - die in § 3 der Hauptsatzung der Gemeinde festgelegten Wertgrenzen für die Bürgermeisterin bzw. für den Bürgermeister. Sollten sich die für die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen zukünftig ändern, gelten diese unmittelbar in der Anwendung für die Gemeinde, auch wenn die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes hieran noch nicht angepasst wurde.
Abstimmungsergebnis:
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