Bürgerinformationssystem
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Zunächst berichtet Rechtsanwältin Frau Radschun von der Kanzlei Kanniesz, Ruge, Sannig über die einzelnen F-Planänderungen aus der Vergangenheit. Weiterhin teilt sie mit, dass nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch keine Konzentration von Windkraftanlagen zulässig ist. Frau Radschun zeigt der Gemeindevertretung zwei Möglichkeiten auf, wie die Gemeinde weiterhin verfahren kann:
Nach einer längeren Diskussion teilt Herr Kanniesz von der Rechtsanwaltsgemeinschaft mit, dass die Gemeinde keine Einflussmöglichkeit hat durch den F-Plan sondern nur durch Einwendungen zum Regionalplan. Es können aber Regelungen mit dem Betreiber des Windparks im Rahmen einer städtebaulichen Vertrages geschlossen werden. Herr Kanniesz empfiehlt der Gemeinde den F-Plan aufzuheben und als Grundlage den Regionalplan zu nehmen.
Bürgermeister Sick teilt mit, dass das Kreisplanungsamt vertreten durch Herrn Petersen der Gemeinde mitgeteilt hat, dass der Regionalplan über dem F-Plan steht und somit keine Änderung des F-Planes zur Zeit erforderlich ist. Das weitere Vorgehen der Gemeinde soll nunmehr in den Fraktionen abgesprochen werden. |
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