Bürgerinformationssystem
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Beschluss: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Borstel wird aufgrund der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers bezüglich des § 4 wie folgt geändert:
- Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
Abstimmungsergebnis:
- Die stellvertretenden Gemeindewehrführungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälftte der Entschädigung des Wehrführers.
Abstimmungsergebnis:
- Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.
Abstimmungsergebnis:
- Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
Abstimmungsergebnis:
- Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 60 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.
Abstimmungsergebnis:
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