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Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers und evtl. Änderung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  

 
 
03/2019/006 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Borstel wird aufgrund der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers bezüglich des § 4 wie folgt geändert:

 

 

- Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

- Die stellvertretenden Gemeindewehrführungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälftte der Entschädigung des Wehrführers.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

 

- Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

 

- Die stellvertretenden Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

1

 

 

- Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 60 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

6

dagegen

0

Enthaltungen

1