Bürgerinformationssystem
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Beschluss: 1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung. mit gewünschten Änderungen beschlossen.
2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fürden Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "Ortskern" im Bereich östlich und westlich der L319 (Kieler Straße), von Kieler Straße 69 bis 79 bzw. Kieler Straße 64 bis 84
östlich der Kieler Straße bis Großenasper Weg 4 , Bahnhofstraße 1 bis 1a bzw. 2 bis 14 bis Einmündung Mittelweg, Osterdoor bis Einmündung Mittelweg und Neuer Weg,
westlich der Kieler Straße bis Neue Dorfstraße 2 bzw. 1, Dorfstraße 23 bis 31 bzw. 44 bis 54, Am Eichenhof bis Bebauung Aukamp
1. Die Entwürfe
des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorf für das Gebiet "Ortskern" im Bereich ….. (siehe oben) “, des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Unter Berücksichtigung der Abwägung unter TOP 2 (Abwägungsbeschluss)
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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