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Auszug - B 12 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 12 (Ortskern) der Gemeinde Wiemersdorf  

 
 
08/2019/020 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:55 - 22:28 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hausmannspost
Ort: Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

1. Die Planentwürfe werden nach der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in vorliegender Fassung. mit gewünschten Änderungen beschlossen.

 

2. Der Entwurf des Planes, dessen Begründung und deren öffentliche Auslegung sind zu beschließen. Die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit dem anliegenden Beschluss eingeleitet.

Entwurfs- und Auslegungsbeschlussr

den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet "Ortskern"

im Bereich östlich und westlich der L319 (Kieler Straße), von Kieler Straße 69 bis 79 bzw. Kieler Straße 64 bis 84

 

östlich der Kieler Straße

bis Großenasper Weg 4 ,

Bahnhofstraße 1 bis 1a bzw. 2 bis 14 bis Einmündung Mittelweg,

Osterdoor bis Einmündung Mittelweg und Neuer Weg,

 

westlich der Kieler Straße

bis Neue Dorfstraße 2 bzw. 1,

Dorfstraße 23 bis 31 bzw. 44 bis 54,

Am Eichenhof bis Bebauung Aukamp

 

1. Die Entwürfe

 

des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wiemersdorfr das Gebiet "Ortskern"

im Bereich ….. (siehe oben) “, des Textes Teil B und der Begründung

 

werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Unter Berücksichtigung der Abwägung unter TOP 2 (Abwägungsbeschluss)

 

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0