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Auszug - B 2 1.Ä - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. vorhabenbezogene Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet "Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse"  

 
 
03/2019/008 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Borstel Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:10 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Borstel
Ort: Hagener Weg 2 a, 24616 Borstel
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. vorhabenbezogene Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse

 

 

1. Die Entwürfe der 1. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstelr das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse, des Textes Teil B und der Begründung werden entsprechend der Beschlussfassung aus der Abwägung und dem Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0