Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. vorhabenbezogene Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“
1. Die Entwürfe der 1. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Borstel für das Gebiet „Rodmanns-Damm; zwischen der Hauptstraße (L295) und der Bahntrasse“, des Textes Teil B und der Begründung werden entsprechend der Beschlussfassung aus der Abwägung und dem Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||