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Beschluss: Die am 14.05.2019 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2017 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2017, der zum Bilanzstichtag 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 3.325.849,23 € und einem Eigenkapital von 2.623.114,00 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 199.531,01 € wird nach § 26 Abs. 2 i. V. m. § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis:
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